Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:Waagen-Jöhnk KG
Wegkamp 14
24589 Dätgen

Vertreten durch: Lennart Jöhnk
Kontakt:
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRA 4605

Steuernummer: 24/285/51950

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
§27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 240 610 663

Haftung

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbeingungen

Waagen-Jöhnk KG (Stand: 2025)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen (Reparatur, Wartung, Verkauf, Eichservice) zwischen der Waagen-Jöhnk KG (nachfolgend „WJ“) und dem Kunden. (2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B). Privatpersonen werden nicht beliefert. (3) Eigene Einkaufsbedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. (2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Reparaturkosten den veranschlagten Betrag um mehr als 15 % übersteigen, informieren wir den Kunden. Wir setzen die Arbeit fort, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. (3) Technische Angaben in Prospekten (z. B. Maße, Gewichte) sind Näherungswerte und keine zugesicherten Eigenschaften.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (2) Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. (3) Skonto: Ein Skontoabzug (z. B. 2 % bei Zahlung binnen 7 Tagen) ist nur erlaubt, wenn er auf der Rechnung explizit ausgewiesen ist. (4) Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt automatisch Verzug ein. (5) Gegenansprüche darf der Kunde nur verrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Ausführung, Arbeitszeit und Annahme

(1) Arbeitszeit wird im 15-Minuten-Takt (je angefangene Viertelstunde) abgerechnet. (2) Die Fahrtkostenpauschale deckt Fahrtzeit und Fahrzeugkosten ab. Spesen und Übernachtungskosten werden bei Bedarf gesondert berechnet. (3) Verzögerungen: Unsere Mitarbeiter benötigen freien und sicheren Zugang zu den Geräten. Wartezeiten vor Ort, die wir nicht zu vertreten haben, werden als Arbeitszeit berechnet. (4) Leerfahrten: Kann ein vereinbarter Termin nicht stattfinden, weil der Kunde nicht anwesend ist oder den Termin kurzfristig (unter 24 Std. vorher) absagt, stellen wir die Anfahrt und den Ausfall in Rechnung. (5) Annahmeverzug: Nimmt der Kunde bestellte Ware oder reparierte Geräte zum vereinbarten Termin nicht ab, ist WJ berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeiten sofort nach Eintreffen unserer Techniker beginnen können. (2) Für den Umgang mit schweren Lasten (z. B. Prüfgewichte, Waagenteile) stellt der Kunde auf eigene Kosten notwendige Hilfskräfte und Hebewerkzeuge (z. B. Stapler, Kran) bereit, insbesondere ab einem Gesamtgewicht von 200 kg.

§ 6 Lieferfristen und Höhere Gewalt

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. (2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Pandemien, Naturkatastrophen oder Streik) berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dauert die Störung länger als 4 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Abnahme (bei Reparaturen/Werkleistungen)

(1) Unsere Leistung gilt als abgenommen, sobald der Kunde das Gerät wieder in Nutzung nimmt oder ein Probelauf die Funktion bestätigt hat. (2) Wegen kleinerer Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, darf die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. (2) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm daraus entstehen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). (3) Versicherung: Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.

§ 9 Gewährleistung

(1) Neuware: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. (2) Reparaturen: Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Ausführung unserer Arbeit für 12 Monate. Zeigt sich ein Mangel an unserer Leistung, bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. (3) Kein Frist-Neustart: Durch eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist für das Gesamtgerät nicht von neuem. Die Frist läuft für das reparierte Gerät unverändert weiter; die Gewährleistung für das ersetzte Teil endet mit der Gewährleistung für das Gesamtgerät. (4) Keine Gewährleistung übernehmen wir für Schäden durch natürliche Abnutzung, Bedienfehler, chemische/klimatische Einflüsse oder wenn Dritte ohne unsere Zustimmung Eingriffe am Gerät vornehmen.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Personenschäden. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine darüber hinausgehende Haftung (z. B. für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder Datenverlust) ist ausgeschlossen.

§ 11 Pfandrecht und Entsorgung

(1) An Geräten, die zur Reparatur in unseren Besitz gelangen, machen wir bis zur vollständigen Bezahlung unser vertragliches Pfandrecht geltend. (2) Die Entsorgung von Altgeräten übernimmt der Kunde auf eigene Kosten und Verantwortung, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich die Entsorgung beauftragt bekommen haben.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kiel. (3) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.